Hörgeräteversorgung

Wer braucht ein Hörgerät ?

Ein gutes Gehör ist Voraussetzung für das Sprachverständnis und die Kommunikation mit unserer Umgebung. Eine  Schwerhörigkeit führt je nach Art und Ausmass der Höreinbusse zu einer gestörten Kommunikation mit unseren Mitmenschen. Durch das häufige Rückfragen ("Wie bitte?") oder falsches, inadäquates Verhalten wegen Nichtverstehens fällt der Schwerhörige seiner Umgebung zur Last. Er grenzt sich ab, wird ins Gespäch nicht mehr einbezogen. Mit der Zeit führt dies zu Schwierigkeiten in Beruf oder Schule und zu sozialer Isolation. Je nach individuellen akustischen Bedürfnissen, beruflicher oder familiärer Situation treten diese Probleme früher oder später auf. Der optimale Zeitpunkt für eine Hörgeräteversorgung unterliegt keiner absoluten, allgemein gültigen Regel, sondern wird durch die individuelle Situation bestimmt. Der Ohrenarzt kann aufgrund seiner grossen Erfahrung mit Schwerhörigen beim Entscheid beratend mithelfen. Allgemein gilt, dass  bei frühzeitiger Hörgeräteversorgung bessere Resultate erzielt werden.  Die oft geäusserten Bedenken, wegen der Hörhilfe als älter oder als behindert zu gelten, ist unbegründet. Im Gegenteil verhilft  das Hörgerät durch die verbesserte Kommunikation zu aktiverer Lebensführung und grösserer sozialer Anerkennung. 
Man sollte sich auch nicht durch sogenannt "schlechte Erfahrungen" im Verwandten- oder Bekanntenkreis von einer versuchsweisen Anpassung abhalten lassen. Diese Anpassungen liegen oft einige Zeit zurück. Durch die rasante technische Entwicklung im Hörgerätebereich lassen sich heute Hörstörungen optimal korrigieren, für die vor wenigen Jahren noch keine befriedigende Lösung möglich war.

Welches Hörgerät brauche ich ?

Hinter-Ohr-Hörgerät (Bild von der Fa. Phonak zur Verfügung gestellt)Die Auswahl des richtigen Hörgerätes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Hörgeräteakustiker. Art und Ausmass der Hörschädigung, Verhältnisse am Arbeitsplatz, individuelle Lebensgewohnheiten, subjektiver Höreindruck und vorallem die konkrete durch das Gerät erreichte Hörverbesserung spielen bei der Geräteauswahl eine entscheidende Rolle. Nicht die in der Werbung  angepriesene technische Ausstattung, sondern  die persönliche Erfahrung des Schwerhörigen mit dem Gerät sollte entscheidungsbildend sein. Das teuerste und neuste Gerät ist nicht immer auch das beste Gerät.

Wie gehe ich vor, um ein Hörgerät zu erhalten ?

Eine fachärztliche Untersuchung sollte zuerst Aufschluss über Ursache, Art und Ausmass der Schwerhörigkeit geben. Bei dieser Untersuchung lässt sich feststellen, ob überhaupt eine Hörgeräteversorgung in Frage kommt oder die Ohrkrankheit einer anderen Behandlung bedarf. Anhand des Untersuchungsresultates lässt sich abschätzen, ob eine Kostenbeteiligung von Invalidenversicherung, AHV oder SUVA  zu erwarten ist. Falls dies der Fall ist, dient die Untersuchung als Grundlage für die ärztliche Expertise zuhanden der Versicherung und des Hörgeräteakustikers. Die Anpassung des Hörgerätes erfolgt durch den Hörgeräteakustiker und umfasst eine Beratung bzgl. Gerätewahl, die Anfertigung des Ohrpasstückes, die Programmierung des Gerätes auf die individuelle Hörsituation, eine Instruktion über Bedienung und Pflege des Gerätes. Eine optimale Versorgung lässt sich oft erst durch Ausprobieren verschiedener Geräte erreichen. 
Ist die Anpassung abgeschlossen - was meist einige Monate in Anspruch nimmt - wird der Facharzt nach Überprüfung des Anpassungserfolges die sogenannte Schlussexpertise zuhanden der Versicherung erstellen. Eine Beratung beim Ohrenarzt gibt Aufschluss darüber, ob eine Hörgeräteversorgung in Frage kommt oder die Ohrkrankheit einer anderen Behandlung bedarf. Ein Teil der Kosten für eine Hörgeräteversorgung wird von der Invalidenversicherung, AHV oder SUVA übernommen. Die SUVA leistet einen Beitrag nur, wenn die Schwerhörigkeit durch eine Berufskrankheit (meist langjährige Lärmexposition am Arbeitsplatz) oder einen Unfall verursacht wurde. Die IV und AHV vergüten aus Spargründen seit Juli 2011 nur noch eine Pauschale. Um den Beitrag zu erhalten ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung notwendig. Für IV und AHV gibt es spezielle Formulare, die beim Ohrenarzt, dem Hörgeräteakustiker oder der IV bezogen werden können. Bei der SUVA genügt ein formloses Schreiben an die zuständige SUVA-Agentur. Nach Eingang der Anmeldung veranlasst die Sozialversicherung eine Abklärung beim Ohrenarzt. Dabei wird untersucht, ob die für eine Kostenbeteiligung notwendigen medizinischen Kriterien erfüllt werden. Ist dies der Fall, kann anschliessend bei einem Hörgeräteakustiker die Hörgeräteanpassung erfolgen.

Wie geht es nach der Anpassung weiter ?

Geht die Anpassung zu Lasten der SUVA muss nach deren Abschluss beim Ohrenarzt eine Überprüfung der Hörgeräteanpassung erfolgen. Die IV und AHV verzichten aus Kostengründen auf diese sinnvolle Qualitätskontrolle. Wir empfehlen beim Auftreten von Schwierigkeiten während der Anpassung oder bei unbefriedigendem Anpassungsresultat eine ohrenärztliche Kontrolle, die zu Lasten der Krankenkasse erfolgen kann.
Es ist wichtig das Hörgerät jeden Tag und möglichst viel zu tragen. Am Hören und Verstehen sind nicht nur die Ohren, sondern auch das Hörzentrum im Gehirn beteiligt. Dieses muss sich an den neuen Höreindruck gewöhnen, was jedoch nur bei häufigem Gebrauch des Gerätes erfolgt und gerade bei älteren Leuten längere Zeit dauert. Oft kann der Hörgeräteakustiker die Einstellung des Gerätes nach einer Angewöhnungszeit noch verbessern.
Bei technischen Problemen oder Funktionsstörungen können Sie sich zur Überprüfung des Gerätes an den Hörgeräteakustiker wenden.
Veränderungen am Ohr, wie ein Ohrpfropf, aber auch eine Hörverschlechterung können zu Funktionsstörungen führen. In diesen Fällen kann Ihnen der Ohrenarzt weiterhelfen.
Der Beitrag für ein neues Hörgerät kann bei der IV  frühestens nach 6 Jahren und bei der AHV nach 5 Jahren beantragt werden.

 

Beiträge der IV / AHV an Hörgeräte

Invalidenversicherung (bis zum AHV-Alter, bzw. Bezug der AHV) einseitige Versorgung beidseitige Versorgung
  Sach- und Dienstleistung und Folgekosten für 6 Jahre Fr. 840.- Fr. 1650.-
Reparaturkostenpauschale Fr. 130.- Fr. 200.-
Batteriepauschale pro Jahr Fr. 40.- Fr. 80.-
AHV (Beitrag grundsätzlich nur für ein Hörgerät)    
  Sach- und Dienstleistung und Folgekosten für 5 Jahre Fr. 630.-  

Beiträge der SUVA / MV an Hörgeräte

Die Indikationsstufe wird im Rahmen einer Hörgeräteexpertise des Ohrenarztes festgelegt. einseitige Versorgung beidseitige Versorgung
  Stufe 1 Fr. 1395.- Fr. 2275.-
Stufe 2 Fr. 1750.- Fr. 2820.-
Stufe 3 Fr. 2100.- Fr. 3355.-



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©  M. Mauderli, 23.1.2012 (www.mauderli-hno.ch)