Praxis Dr. med. Markus Mauderli

Facharzt FMH für HNO-Krankheiten, Hals- und Gesichtschirurgie
Baslerstrasse 72, 4600 Olten
T: 062 5593931, E-Mail:

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Ambulant vor Stationär


Verschiedene Kantone (u.a. Zürich, Luzern, Aargau, Zug, Wallis) wollen seit Januar 2018 bei gewissen Operationen, den bei einem stationären Spitalaufenthalt im Krankenversicherungsgesetz vorgeschriebenen kantonalen Anteil von mindestens 55% der Kosten, nicht mehr bezahlen. Sie haben deshalb Listen von Eingriffen herausgegeben, die in der Regel ambulant erfolgen sollten. Da die Kantone bei ambulanten Leistungen keinen Kostenbeitrag bezahlen, führt dies zu einer Abwälzung der Kosten auf den Patienten und zu einem weiteren Anstieg der Krankenversicherungsprämien. Seit Jahren steigen die Kosten der an den Spitälern ambulant erbrachten Leistungen überproportional an. Sie sind zu einem grossen Teil für den bisherigen Anstieg der Prämien verantwortlich. Gemäss Berechnungen der Krankenkassen führt die Vorschrift ambulant vor stationär zu einer Mehrbelastung der Prämienzahler von 45 Mio. Fr.